Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

0 23 65 / 20 71 6 - 0

Anfahrt

Kanzlei in Marl
Bebelstraße 13
45770 Marl
Tel.: 0 23 65 / 20 71 60
Fax: 0 23 65 / 20 71 613
post@rechtsanwalt-hermann.de


Kanzlei in Oberhausen
Centroallee 269
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 / 82 86 70 90
Fax: 0208 / 82 86 70 91
post@rechtsanwalt-hermann.de


Nutzen Sie unseren Rückrufservice!

Wir rufen Sie innerhalb von    24 Stunden zurück!

Terminvergabe innerhalb von 3 Tagen!

Schmerzensgeld für Behandlungsfehler - Beschluss des OLG Koblenz vom 29.06.2010 - 5 U 545/10 - zur Überprüfungsmöglichkeit der Schmerzensgeldhöhe durch die Berufungsinstanz - Arzthaftung

Urteile zum Schmerzensgeld gesammelt vom Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit, die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldbetrages zu überprüfen. Hierbei prüft es, ob das erstinstanzliche Gericht sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat und hierbei erheblicher Tatsachenvortrag zur Schadensfolge von dem Gericht in seiner Entscheidung mit berücksichtigt wurde, ebenso Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung beachtet und wesentliche Bemessungsfaktoren mit einbezogen wurden. Auch hat das Gericht die richtigen Maßstäbe zugrundezulegen.


nachzulesen in Versicherungsrecht 2010, 1323 f.

Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl.

 
Zurück...
 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de

Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

mrl-mr 2013-05-20 wid-202 drtm-bns 2013-05-20