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Schmerzensgeld für Behandlungsfehler - Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2010 - I-3 U 134/09 - Aufklärung eines Patienten über die konservative Behandlungsmöglichkeit als Alternative - Arzthaftung

Urteile zum Schmerzensgeld gesammelt vom Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Nach dieser Entscheidung hat der Arzt die Pflicht, einen Patienten darüber aufzuklären, dass anstelle einer Operation zunächst auch eine konservative Behandlung in Betracht käme. Er muss darüber nach Ansicht des Oberlandesgerichtes zur Gewährungleistung einer selbstbestimmten Patienteneinwilligung in einen invasiven Eingriff über konservative Behandlungsalternativen zu dem operativen Eingriff aufklären und verweist diesbezüglich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die OP durch eien konservative Behandlung vermieden werden kann oder erst nach deren erfolgloser Vorschaltung indiziert ist.

Nachzulesen in Versicherungsrecht 2011, 625 ff.


Zusammengefasst von Patientenanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sabrina Diehl.

 
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- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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